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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
nach der kommunalen Gebietsreform 1975 hat das Land Nordrhein-Westfalen den kreisfreien Städten gesetzlich vorgeschrieben, Bezirksvertretungen zu bilden, um Bürgerbeteiligung und bürgernahe Arbeit in der Selbstverwaltung zu stärken.
Die Bezirksvertretungen entscheiden über Angelegenheiten ihres Stadtbezirks. Dazu gehören beispielsweise Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen, Sportplätze oder Friedhöfe, die Ausgestaltung von Park- und Grünanlagen, Fragen des Denkmalschutzes und die Betreuung von örtlichen Vereinen und Initiativen. Auch geben die Bezirksvertretungen Stellungnahmen ab zu wichtigen überbezirklichen Angelegenheiten des Rates oder eines Ausschusses, wenn sie ihren Stadtbezirk berühren.
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