Anfrage
zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 07. September 2010:
Behindertenbeirat erhalten
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wilding,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Schmitz,
die CDU-Fraktion bittet Sie um Beantwortung folgender Anfrage in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 07. September 2010:
1.) Wie entstehen die Kosten für den Behindertenbeirat im Detail und welche Leistungen werden dadurch für die Stadt und die in Remscheid lebenden behinderten Bürgerinnen und Bürger erbracht?
2.) Hat die Verwaltung hinreichend und nachvollziehbar geprüft, ob das Amt des Behindertenbeauftragten insgesamt auf eine Person in der Verwaltung übergehen könnte?
Begründung:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Remscheid hält den Behindertenbeirat für ein Gremium, das wir trotz Sparzwangs unbedingt erhalten sollten. Der Behindertenbeirat ist berechtigt, in allen behindertenrelevanten Angelegenheiten, einem Fachausschuss oder dem Oberbürgermeister Vorschläge zu machen oder Anregungen zu geben. Berät der Rat oder ein Ausschuss über Angelegenheiten, die auf einen Vorschlag oder eine Anregung des Behindertenbeirates zurückgehen, haben der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter das Recht, dazu in der Sitzung gehört zu werden.
Mit Vorschlägen und Anregungen, die der Behindertenbeirat beschlossen hat, hat sich das zuständige Gemeindeorgan unverzüglich zu befassen. Der Behindertenbeirat ist anschließend über das Ergebnis zu unterrichten; bei Hinderungsgründen für eine zügige Behandlung ist dem Beirat ein Zwischenbericht zu geben. Der Remscheid Behindertenbeirat nimmt alle diese Aufgaben mit großer Sorgfalt und viel ehrenamtlichem Engagement wahr.
Der Landesdurchschnitt der Schwerbehindertenquote in NRW liegt bei 8,5 Prozent, der Schnitt der Schwerbehinderten in Remscheid aber sogar bei 12 Prozent. Dies sind auch die Auswirkungen einer Industriestadt, der letzten in NRW.
Nach Auffassung unserer Fraktion sollte demnach im Interesse der Bevölkerung zumindest geprüft werden, ob das Amt des Behindertenbeauftragten insgesamt auf eine Person in der Verwaltung übergehen kann.
Die CDU-Fraktion hält es für wichtig, dass hierbei die Rentenberatung kompetent aus einer Hand erfolgt und der zukünftige Stelleninhaber eine echte Mittlerstelle zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen wahrnimmt.
Die nunmehrige Lösung, die vakanten Stellenaufgaben auf drei Personen zu verteilen, bedeutet im Ergebnis, dass die Belange nicht mehr aus einer Hand konzentriert wahrgenommen werden.
Die Existenzberechtigung eines Beirats bemisst sich danach, wie wertvoll sein Beitrag für die Stadt ist und nicht danach, ob seine politischen Positionen gelegentlich vielleicht dem einen oder anderen anstößig erscheinen mögen.
Jochen Siegfried Ottmar Gebhardt
Fraktionsvorsitzender Sprecher im ASGW
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