Anfrage
zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 29. Juni 2010:
Effizienz der ARGE Remscheid
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wilding,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Schmitz,
die CDU-Fraktion bittet Sie um schriftliche Beantwortung folgender Anfrage in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 29. Juni 2010:
1.) Wie viele ALG-II –Empfänger in Remscheid beziehen nur deshalb ALG-II, weil ihr Erwerbseinkommen nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreicht?
2.) Wie hoch sind die zu zahlenden Kosten der Unterkunft? Gibt es eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheitsgrenze in Mehrbedarfsgemeinschaften? An welcher Stelle - im Hinblick auf die Gesamtausgaben - steht Remscheid im Vergleich zu anderen Kommunen?
3.) Werden die Verbrauchskosten (Heizung, Wasser) regelmäßig und anhand der Nebenkostenabrechnung a) in tatsächlicher Höhe abgerechnet und b) auf ihre Angemessenheit überprüft?
4.) Werden vorrangige Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag o. ä. berücksichtigt?
5.) Nach welchen Prüfkriterien werden die Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB V bewilligt und in welchem Umfang (Erstausstattung, Renovierung, Umzugskosten) wird dieser Sonderbedarf gezahlt?
6.) Wie hoch ist die Gesamtsumme der nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 SGB II in Verbindung mit § 22 Abs. 1 SGB II gewährten Darlehen? Wie viele Darlehen werden durchschnittlich innerhalb eines Jahres vergeben?
7.) Wie erfolgt die Rückführung der in Punkt 6 genannten bewilligten Darlehen? Wird die Aufrechnung nach § 43 SGB II voll ausgeschöpft?
Begründung:
Der Bezug von Arbeitslosengeld II bedeutet nicht in jedem Falle, dass die Bezieher dieser Leistungen mangelhaft qualifiziert oder arbeitslos sind. Viele ALG II-Empfänger sind alleine erziehende Mütter, Kinder und Jugendliche oder sie gehen einer Tätigkeit nach, deren Erlös nicht zum Unterhalt einer Familie ausreicht. Insofern ist für die Beantwortung der Fragen 2-7 die Zahl der arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen heranzuziehen.
Jochen Siegfried Ottmar Gebhardt
Fraktionsvorsitzender Sprecher im ASGW
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