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Entwicklungsstand Optionskommune?
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wilding,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Schmitz,
die CDU-Fraktion bittet Sie um schriftliche Beantwortung folgender Anfrage in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 29. Juni 2010:
1.) Wie viele Optionskommunen sind bundesweit geplant? Hat die Stadt Remscheid Anstrengungen unternommen, um Optionskommune zu werden?
2.) Aufgrund welcher Voraussetzungen kann Remscheid Optionskommune werden und welchen Platz im Ranking der Arbeitsgemeinschaften belegt Remscheid in den letzten drei Jahren im bundesweiten Vergleich?
3.) Gesetz den Fall, dass Remscheid Optionskommune würde:
Ist das bestehende Personal der BA automatisch zu übernehmen oder besteht in diesem Fall freie Personalgestaltung?
4.) Wie viele Bedarfsgemeinschaften sind durch einen Fallmanager zu betreuen und würde sich durch eine Optionierung daran etwas ändern?
5.) Was ändert sich aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes in Münster vom 26. Mai 2010 für die Verhältnisse vor Ort in Bezug auf die Arbeitserbringung der ARGE sowie der Stadtverwaltung Remscheid?
Begründung:
Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass es das oberste Ziel einer aktiven Arbeitsmarktpolitik sein muss, arbeitslose Menschen aus dem Leistungsbezug wieder in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Arbeit schafft Würde und Respekt, hilft den von Arbeitslosigkeit Betroffenen, wieder auf eigenen Füßen zu stehen und die eigene Existenz und die ihrer Familien sichern zu können. Langfristige Perspektiven für Langzeitarbeitslose zu schaffen ist gleichzeitig ein Beitrag dazu, die wirtschaftliche Entwicklung in der Region zu unterstützen; gleichzeitig trägt eine aktive und professionelle Arbeitsmarktpolitik zur Reduzierung städtischer Kosten und zu kurzfristigen Effekten bei der Entlastung des Sozialhaushaltes bei.
Der Vorteil des Optionskommunen-Models liegt darin, dass Leistungen - wie beispielsweise die Eingliederung in den Arbeitsmarkt oder Ansprüche auf Kosten der Unterkunft - aus einer Hand für die betroffenen Menschen erbracht werden. Das Modell der Optionskommune garantiert einen einheitlichen Bescheid und einen einheitlichen Ansprechpartner. So werden SGB II-Leistungen wie die Schuldner-, Sucht- und psychosoziale Beratung in den Optionskommunen besonders eng mit den übrigen Hilfeleistung verknüpft. Die Mitarbeiter kooperieren intensiv mit freien Trägern der wichtigen Anschlussbereiche wie KiTa, Jugend, Gesundheit, Schule und Wirtschaft. Sie beziehen nicht nur die Beratungsstellen, Weiterbildungs- und sozialintegrative Einrichtungen in ihre Arbeit ein, sondern pflegen ein enges Netz zu Unternehmen, Kammern sowie Wirtschafts- und Verkehrsverbänden oftmals auf persönlicher Basis.
Vor den genannten Hintergründen ist es aus Sicht der CDU-Fraktion höchste Zeit, dass dieses zentrale Thema der sozialstaatlichen Leistungserbringung in Remscheid strategisch beleuchtet wird und kurzfristig eine Meinungsbildung erfolgt.
Jochen Siegfried Ottmar Gebhardt
Fraktonsvorsitzender Sprecher im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen
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