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Mitwirkungsrechte delegierter Beiratsmitglieder in Ratsausschüssen und Bezirksvertretungen
Antrag zur Sitzung des Beirats für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen am 11.05.2010, des Jugendrates am 18.05.2010, des Seniorenbeirates am 20.05.2010 und des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2010.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU und W.i.R.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wilding,
die antragstellenden Fraktionen bitten den Beirat für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen, den Jugendrat und den Seniorenbeirat dem Haupt- und Finanzausschuss zu empfehlen, folgenden Antrag zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung zu entwickeln, der den delegierten Beiratsmitgliedern aus dem Beirat für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen, dem Jugendrat und dem Seniorenbeirat in den Bezirksvertretungen und Ausschüssen des Rates ein Rederecht in öffentlicher Sitzung einräumt. Dieses Rederecht soll auf die Angelegenheiten beschränkt sein, welche zu den Aufgabenfeldern der Beiräte gehören. Der Entwurf ist dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung möge prüfen, ob eine rechtliche Möglichkeit besteht, dass die ordentlich verpflichteten delegierten Mitglieder der Beiräte auch im nichtöffentlichen Teil ein Rederecht erhalten. Dann sollte dies ebenfalls in die Hauptsatzung integriert werden.
Begründung:
Unter 19.2 sind in der Hauptsatzung der Stadt Remscheid Aufgaben, Rechte und Pflichten des Seniorenbeirats genau bestimmt und detailliert beschrieben.
So steht unter 19.2.5: Der Seniorenbeirat ist Ansprechpartner für die in Remscheid lebenden Seniorinnen und Senioren. Er setzt sich für die Bewältigung ihrer spezifischen Probleme ein und hat das Ziel, die Lebensbedingungen der Seniorinnen und Senioren zu verbessern.
Der Seniorenbeirat soll den Kontakt mit allen in der Seniorenarbeit tätigen Gruppen, Organisationen und Dienststellen pflegen.
Nachfolgend unter 19.2.6: Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, den Rat, seine Ausschüsse, Betriebsausschüsse, die Bezirksvertretungen und die Verwaltung in allen die Seniorinnen und Senioren in Remscheid allgemein betreffende Fragen, soweit sie zum kommunalen Wirkungskreis gehören, zu beraten und zu unterstützen.
Für diese Aufgaben bestimmt der Seniorenbeirat Delegierte mit der Aufgabe, zu den Sitzungen von Ratsausschüssen, Bezirksvertretungen und anderen Gruppen sachdienliche Beiträge zu seniorenrelevanten Themen einzubringen und den Seniorenbeirat über Sitzungsinhalte und Beschlusslagen hinreichend zu informieren.
Diese Vorgaben entsprechen der gültigen Hauptsatzung zum Seniorenbeirat und setzen Mitwirkung durch Wortmeldung für einfaches Rederecht voraus.
Da die hier für den Seniorenbeirat beispielhaft ausgeführten Begründungen für den Jugendrat und den Beirat für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen vergleichbar sind, sollten die Änderungen der Hauptsatzung auch für die Delegierten aus diesen Gremien gelten.
Die antragstellenden Fraktionen gehen davon aus, dass der Rat einen solchen positiven Beschluss zur Gewährleistung der Mitwirkungsmöglichkeiten der genannten Beiräte fassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Siegfried Wieland Gühne
Fraktionsvorsitzender CDU Fraktionsvorsitzender W.i.R.
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